Prozesse
Die berühmtesten Schauprozesse, sog."Prozess der Drei", "Prozess der Neun" und "Prozess der Zehn", begannen im September und im Oktober 1956. Für die Staatsanwälte waren die Ziele klar: Die Richtigkeit der politischen Beurteilung der Ereignisse, die durch die zentralen Staats- und Parteibehörden formuliert wurden, nachzuweisen; zu beweisen, dass die Volksherrschaft es nicht vor hat, jemanden für die Beteiligung an Streiks und Demonstrationen zu bestrafen; die Qualifizierung der Anklage, die es ermöglicht, sehr hohe Urteile zu fällen, aufrechtzuerhalten. Die Gruppenanklagen wurden so aufgebaut, dass an der Spitze der Gruppe ein "Verbrecher" - "Raufbold", oder ein Vorbestrafter stand - und so wurden die anderen Mitangeklagten auch beschuldigt. Auf diese Weise hat man versucht zu verheimlichen, dass die meisten Angeklagten junge Posener Arbeiter waren. Gleichzeitig waren die Ankläger in allen Prozessen bemüht, zwei Geschehensrichtungen nachzuweisen: eine "Raufboldrichtung" und eine "Friedens- und Arbeiterrichtung", wo die Vertreter der ersteren eben vor das Gericht gestellt wurden.
Die Aufgabe der Verteidiger war unheimlich schwierig: Sie mussten innerhalb von sieben Tagen die Verteidigung von Personen vorbereiten, gegen die der repressive kommunistische Staat Anklagen über zwei Monate lang vorbereitet hat. Posener Anwälte haben eine Arbeitsgruppe gegründet, welche die Verteidigung unentgeltlich bzw. gegen einen geringen Entgelt geführt hat und dadurch es jedem Angeklagten ermöglicht hat, einen Wahlverteidiger zu bekommen.
Die Posener Prozesse endeten mit relativ milden, wie für diese Zeiten, Urteilen. Den Verteidigern war es gelungen, die Qualifizierung der Taten zu ändern, und wegen der Anwesenheit der Vertreter der internationalen Öffentlichkeit haben die Posener Anwälte die Möglichkeit bekommen, die Angeklagten richtig zu verteidigen. Oft wurde die Meinung der Sachverständiger - Soziologen und Psychiater herangezogen, Argumente aus dem Bereich der Massenpsychologie benutzt. Es wurden auch Fälle an den Tag gebracht, in welchen die Angeklagten geschlagen und die Aussagen erzwungen wurden. Und das Wichtigste - Unwiderlegbar wurde nachgewiesen, dass die ersten tragischen Schüsse, welche die Gewaltlawine ausgelöst haben, durch die Mitarbeiter der Sicherheitsbehörde abgegeben wurden. Die kompromisslose Haltung der Anwälte, die während der Prozesse am schärfsten gegen die Staatssicherheit auftraten und die damalige Macht kritisiert haben, stieß auf schmerzhafte Repressionen. Trotzt der gerade beginnenden Umstimmung im Oktober 1956 konnte die Volksgewalt es nicht dulden, dass die Intellektuellen Einspruch gegen sie erheben.