Pranger
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PrangerDer Pranger ist eng mit der damaligen Gerichtsbarkeit verbunden, die der städtischen Selbstverwaltung oblag. Das sog. Schöffengericht, bestehend aus gewählten Mitgliedern des Patriziats übte die Justizgewalt aus. Der Vogt hielt den Vorsitz und wurde in seiner Arbeit durch städtische Beamte und Knechte unterstützt. Zu den letztgenannten gehörte auch der Henker. Seine Gestalt mit einem das Halsgericht symbolisierenden hochgerichteten Schwert in der einen, und der Zuchtrute in der anderen Hand, krönt den Posener Schandpfahl. Er diente in Posen, ähnlich wie auch in anderen Städten, zur Vollstreckung von Ehrenstrafen. Hier wurden die Straftäter der allgemeinen Verachtung ausgesetzt, geprügelt und manchmal auch härteren Strafen - wie dem Abhacken von Gliedmaßen - unterworfen.
Die bis heute erhalten gebliebene Form des Prangers entstand um 1535 und sollte aus den Bußgeldern der Mägde finanziert werden, die auf diese Weise für unangemessen schmucke Kleidung bestraft wurden, wie der lateinischen Inschrift zu entnehmen ist. Um das Denkmal vor weiteren zeit- und wetterbedingten Schäden zu schützen, wurde das Original noch vor dem Zweiten Weltkrieg ins Museum aufgenommen und an dessen Standort stellte man eine von Marcin Rożek geschaffene Kopie.